Sporttherapie
Die Teilnahme an diesen Kursen wird von den Krankenkassen nach §20 SGBV unter bestimmten Vorrausetzungen und bei regelmäßiger Teilnahme zu einer(Teil) Kostenerstattung für Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention bezuschusst.
Diese Bezuschussung beinhaltet die Bereiche Bewegug, Ernährung, Stressreduktion, Entspannung und Suchtmittelentwöhnung.
Die Höhe des Zuschusses ist von der jeweiligen Krankenkasse abhängig und beträgt z.T. bis zu 80% der Kursgebühren.
Gebühr der Kurse und Bezuschussung auf Anfrage!
Diese Bezuschussung beinhaltet die Bereiche Bewegug, Ernährung, Stressreduktion, Entspannung und Suchtmittelentwöhnung.
Die Höhe des Zuschusses ist von der jeweiligen Krankenkasse abhängig und beträgt z.T. bis zu 80% der Kursgebühren.
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